Begleitetes Fahren ab 17
Seit dem 1. Oktober 2005 dürfen Fahranfänger schon ab 17 Jahre mit einer Begleitperson Auto fahren
Voraussetzungen:
Mindestalter :
- 17 Jahre mit Begleitendem Fahren mit 17 ( BF 17 )
Begleitpersonen:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B
- nicht mehr als einen Punkt in Flensburg
Was brauchst Du zur Anmeldung ?
- Ein biometisches Paßbild
- Einen Sehtest
- Einen Erste Hilfe Kurs
- Kopie vom Personalausweis
- Die Gebühr für das Straßenverkehrsamt
Ausbildung
Theoretische Ausbildung
- 12 Unterrichtsstunden a 90 min Grundstoff
- Bei Vorbesitz eines anderen Führerschein 6 Doppelstunden
- 2 Unterrichtsstunde a 90 min PKW spezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
- Übungsfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- Grundfahraufgaben
Welche Fahrzeuge darfst Du fahren ?
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t (Schaltwagen und Automatik)
- Gespannemit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder einen Anhänger mit einer z.G. von 750 kg
- Kraftfahrzeuge der Klasse L
- Kraftfahrzeuge der Klasse AM
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